Wie regele ich mein Erbe noch zu Lebzeiten richtig?
Was muss ich tun, wenn der traurige Erbfall bereits eingetreten ist?

Ich sorge dafür, dass Ihnen keine rechtlichen Nachteile entstehen.

Portrait Florentine Jakobsohn

 

Ich berate Sie gern ...

Seit 2005 habe ich mich als Rechtsanwältin niedergelassen und im Erbrecht spezialisiert. Meine Erfahrung hat gezeigt: Oft wird bereits in einem kurzfristig zu vereinbarenden Beratungsgespräch abgeklärt, dass keine rechtlichen Nachteile entstehen. Ein kurzer Anruf kann in vielen Fällen finanzielle Schäden verhindern.

... und bin für Sie da
Telefon: 0 57 24 - 9 70 92 70
Mobil: 01 76 - 39 56 94 30
Telefax: 0 57 24 - 9 70 92 69
E-Mail: info@ra-jakobsohn.de

 

Zu meiner Person

  • In Hannover geboren und aufgewachsen
  • Studium der Rechtswissenschaften an der Leibnitz Universität Hannover
  • Während des Referendariats im Strafsenat am Oberlandesgericht Celle stationiert
  • Nach dem Studienabschluss in renommierten Anwaltskanzleien in Hannover und Pretoria, der Verwaltungshauptstadt von Südafrika, tätig
  • Seit 2005 zugelassene Rechtsanwältin im Bezirk des Oberlandesgerichts Celle
  • Seit 2014 als Anwältin in Bückeburg niedergelassen
  • Seit 2018 auch überregional innerhalb Deutschlands als Fachanwältin Erbrecht tätig
  • Seit 2020 als selbstständige Rechtsanwältin tätig

Für die meisten Menschen ist der Bereich Vererben ein Tabuthema. Das deutsche Erbrecht ist für sie eine unbekannte Größe oder sie haben falsche Vorstellungen davon. Gerade einmal 25% verfügen über ein Testament – und davon sind dann rund 90 % falsch, unklar oder widersprüchlich abgefasst bzw. schlicht unwirksam.

Die Konsequenz: Erbitterter Streit um das Erbe, teure Gerichtsverfahren – und nicht selten endet dies in einer wirtschaftlichen oder gar familiären Katastrophe.

Ein Ergebnis, dass der Erblasser in den seltensten Fällen so gewollt hat! Dieses Dilemma will ich als Fachanwältin für Erbrecht vermeiden.

Sie stehen für mich im Mittelpunkt.

Ich höre Ihnen zu und frage auch nach, um Ihre Bedürfnisse, Wünsche, Vorstellungen und auch Probleme ganz genau kennenzulernen. Hieraus erarbeite ich für Sie Vorschläge, die wir im gegenseitigen, vertrauensvollen Austausch zu Ihrer konkreten Lösung verfeinern.

Sie sollen das gute Gefühl bekommen, dass an alles gedacht ist – und zwar genau so, wie Sie es sich vorgestellt haben.

Meine Leistungen für Sie

Rechtsberatung
Je früher Sie rechtlichen Rat einholen, desto größer sind Ihre Chancen, ein kostspieliges Gerichtsverfahren zu vermeiden.
Die anwaltliche Beratung liegt zwischen € 190,00 und € 250,00 zzgl. USt. Bei sehr geringem Einkommen ist es auch möglich, beim Amtsgericht – bei Vorlage der Verdienstbescheinigungen – einen Beratungshilfeschein zu erhalten.
Hier finden Sie weitere Informationen des Niedersächsischen Landesjustizportals.

Vertretung
Ich vertrete Sie gern auch gegenüber Dritten, sowohl außergerichtlich als auch gerichtlich. Den rechtlich erforderlichen Sachverhalt kläre ich restlos für Sie, nicht zuletzt durch Einsichtnahme in Nachlassakten, Verfahrensakten, Patientenakten u. v. a. m., natürlich inklusive des kompletten Schrift- und Telefonverkehrs und der Teilnahme an Terminen, Begutachtungen und Gerichtsverhandlungen.
Gut zu wissen: Die Gerichte bewilligen Prozesskostenhilfe, sofern man nicht in der Lage ist, diese aus eigenen wirtschaftlichen Mitteln aufzubringen.
Hier finden Sie weitere Informationen des Niedersächsischen Landesjustizportals.

Verträge
Die Gestaltung von Verträgen, Vereinbarungen oder Vorsorgevollmachten, Patientenverfügung und Testamenten erfordert fundierte juristische Kenntnisse und Sachverstand. Auch hier bin ich für Sie da.
Übrigens: Meine Mandanten lassen gern auch notarielle Verträge vor der Beurkundung von mir überprüfen, da sie, gerade auch bei Kaufverträgen, nicht immer die Wahl des Notars haben.

Kosten
Der Kostenaufwand für meine anwaltliche Tätigkeit ist gesetzlich im Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) geregelt. Bei zivilrechtlichen Auseinandersetzungen kommt es auf die Höhe des Streitwertes an. Im Strafrecht dagegen sind die jeweiligen Gebührenrahmen nach Verfahrensabschnitten festgelegt.
Für außergerichtliche Angelegenheiten biete ich Ihnen aber auch gern meine Vergütungsvereinbarung an, die eine streitwertunabhängige Abrechnung nach dem tatsächlichen Zeitaufwand möglich macht.

Weitere Rechtsgebiete und Tätigkeitsschwerpunkte
• Arbeitsrecht
• Arzthaftungsrecht/Medizinrecht
• Baurecht
• Betreuungsrecht
• Familienrecht
• Mietrecht
• Opferrecht
• Strafrecht
• Verkehrsrecht u. a.
Bitte sprechen Sie mich einfach darauf an.